Kosten und Abrechnung Osteopathie

Eine osteopathische Behandlung ist immer individuell.
Dauer und Inhalt richten sich nach Ihrem persönlichen Befund und den therapeutischen Erfordernissen.

In meiner Praxis dauert eine Behandlung in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten.


Ersttermin

Beim ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit für eine ausführliche Anamnese, Untersuchung und erste Behandlung.

Der Ersttermin umfasst in der Regel:

  • ausführliche Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • osteopathische Befunderhebung
  • erste Behandlung
  • Beratung und Therapieplanung

Honorar Ersttermin (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)
124 €


Folgetermine

Die weiteren Behandlungen richten sich nach Ihrem individuellen Befund und dem therapeutischen Verlauf.

Eine Behandlung dauert üblicherweise 40 bis 60 Minuten.

Honorar pro Behandlung (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)
93 €


Zusätzliche therapeutische Leistungen

Je nach Befund können ergänzende therapeutische Maßnahmen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • therapeutisches Taping
  • Akupunktur

Diese Leistungen werden nur nach medizinischer Notwendigkeit durchgeführt und entsprechend ergänzt.

Taping
7 €

Akupunktur
15 €

Ab 1. August 2026 werden diese Leistungen ohne zusätzliche Berechnung Bestandteil der Behandlung sein. (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)


Wie setzt sich eine Rechnung zusammen?

Eine osteopathische Behandlung besteht in der Regel aus mehreren diagnostischen und therapeutischen Leistungen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • ausführliche Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • osteopathische Behandlung einzelner Körperregionen
  • Beratung und Therapieplanung
  • Dokumentation

Die Bezeichnung einzelner Leistungen orientiert sich an den in der Heilpraktikerabrechnung üblichen Leistungsbeschreibungen.

Eine Abrechnung nach den historischen Kostensätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erfolgt jedoch nicht.

Das Honorar richtet sich ausschließlich nach der in der Praxis vereinbarten Vergütung.


Erstattung durch Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen beteiligen sich inzwischen an den Kosten osteopathischer Behandlungen.

Die Höhe der Erstattung hängt jedoch ausschließlich von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Bitte klären Sie daher im Zweifel vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.

Eine Garantie für eine Kostenerstattung kann von unserer Praxis nicht gegeben werden.

Die Begleichung der Rechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung.


Zahlungsweise

Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung per elektronischer Kartenzahlung.

Barzahlung ist organisatorisch nicht vorgesehen.

In Ausnahmefällen kann eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden.


Terminabsagen

Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem.
Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist.

Dadurch entstehen für unsere Patienten in der Regel keine Wartezeiten und wir können uns vollständig auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen, damit wir die reservierte Zeit anderweitig vergeben können.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann die reservierte Behandlungszeit gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) in Rechnung gestellt werden.

Das hierfür vereinbarte Ausfallhonorar beträgt derzeit
93 €.

Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


Kurz zusammengefasst

  • Ersttermin: 124 €
  • Folgetermin: 93 €
  • Behandlungsdauer: 40–60 Minuten
  • Zahlung: Kartenzahlung nach Behandlung
  • Terminabsage: mindestens 24 Stunden vorher