Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell private Leistungen.
Die Abrechnung orientiert sich an den Begrifflichkeiten (!) der GebüH, nicht an den Kostensätzen. Mit unserem, Ihnen vor Behandlung vorgelegtem Behandlungsvertrag, akzeptieren Sie die höher abgerechneten Preise als in der GebüH genannt.
Eine Vielzahl an gesetzlichen und privaten Krankenkassen beteiligt sich inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten. Eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse könnte sich daher gegebenenfalls lohnen. Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung und begleichen diese direkt per EC-Karte in der Praxis. Eine Bezahlung der Rechnung per Überweisung ist in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies vereinbaren Sie mit der Rezeption vor Behandlungsbeginn.
Es erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern leistungsbezogen. Die Osteopathie ist keine Wellness-Dienstleistung, die einem starren Zeitrahmen unterliegt. Die im folgenden gelisteten Preisdarstellungen sind aus diesem Grund keine Pauschalbeträge, sondern dienen der Orientierung, da sich jede Behandlung und Leistung individuell gestaltet. Auf Wunsch erläutere ich Ihnen gerne, wie der endgültige Rechnungsbetrag für Ihre Behandlung zustande kommt.
Sind Sie zum ersten Mal bei mir oder länger als 12 Monate nicht bei mir gewesen, wird der Termin als Erstaufnahme gehandelt, es werden für Sie 60 Minuten eingeplant. Somit bleibt mir als Therapeut genügend Raum, um eine vollständige Anamnese in vertrauensvoller und ruhiger Atmosphäre zu erheben, Ihre Krankengeschichte zu durchleuchten und eine ausführliche Untersuchung durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine befundorientierte osteopathische Behandlung. Die Kosten für die Erstaufnahme betragen € 99,00
(ab 2025 € 103).
Die Dauer einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten. Die Behandlungseinheit kostet € 90,00 (ab 2025 € 93) pro Sitzung. Kommen Akupunktur (€ 15) oder Taping (€ 7) hinzu, verändert sich der Preis entsprechend, die Behandlungszeit bleibt unberührt.
Die Behandlung von Säuglingen und Kindern dauert zwischen 40 und 60 Minuten. Wie lange behandelt werden kann ist immer vom Gemütszustand des Kindes abhängig und wird von mir flexibel gehandhabt. Die Kosten für eine pädiatrische Behandlung sind gleich den Behandlungen Erwachsener (Ersttermin € 99, Folgetermine € 90).
Als Bezahlung akzeptiere ich ausnahmslos die Bezahlung per EC-/Kreditkarte direkt nach der Behandlung. Sollte dies aus triftigen Gründen nicht möglich sein, sprechen Sie dies bereits bei der Terminvereinbarung ab.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir sind eine Termin-Praxis und Termine werden ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder Online vereinbart.
Weiterhin gelten folgende Regelungen:
- Ist der Patient 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht in der Praxis erschienen ohne uns telefonisch (09257-4769990) über eine Verspätung zu informieren, handeln wir gemäß § 615 BGB und GVO. Sollte der Patient verspätet zu einem Termin erscheinen, liegt es allein im Ermessen des Therapeuten, die fehlende Zeit der Behandlung anzuhängen.
- Termin-Absagen oder Termin-Verschiebungen sind bis maximal 24 Werktags-Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, per E-Mail oder telefonisch möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist handeln wir nach § 615 BGB und GVO (Ausfallbetrag € 90,00).
- Abgerechnet wird die erbrachte Leistung in Anlehnung an die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), jedoch vereinbaren wir in der Honorarvereinbarung einen individuellen Behandlungspreis.
- Die Rechnungserstellung erfolgt immer nach Leistungsumfang (zum Beispiel Anamnese, Tests, behandelte Strukturen und Dokumentation) und nicht nach Zeitaufwand.
- Ob und in welcher Höhe die Rechnung von Ihrer Versicherung erstattet wird, hängt von dem Tarif bei Ihrer Krankenversicherung ab.
- Der Rechnungsbetrag ist sofort im Anschluss an die Behandlung per EC-/Kreditkarte, nur in Ausnahmefällen gegen Rechnung, fällig.
- Durch das Zustandekommen dieses Behandlungsvertrages verpflichten Sie sich auch zur Zahlung von Rechnungsbeträgen, die nicht von Ihrer Krankenkasse, Beihilfe-Stelle oder Versicherung erstattet werden.
- Heilpraktische Behandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit (UStG §4, Abs. 14a).