Jede osteopathische Behandlung ist so individuell wie der Mensch selbst.
Deshalb orientieren sich Inhalt und Umfang jeder Behandlung ausschließlich an Ihrem persönlichen Befund sowie den therapeutischen Erfordernissen.
Für jeden Termin wird ein großzügig bemessenes Zeitfenster mit bis zu 60 Minuten eingeplant. Dieses Zeitfenster ermöglicht Untersuchung, Behandlung, Beratung und Dokumentation in einer ruhigen und konzentrierten Atmosphäre.
Ersttermin
Beim ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit für eine ausführliche Anamnese, Untersuchung, erste Behandlung sowie eine individuelle Therapieplanung.
Der Ersttermin umfasst in der Regel:
- ausführliche Anamnese
- körperliche Untersuchung
- osteopathische Befunderhebung
- erste Behandlung
- Beratung und Therapieplanung
Honorar Ersttermin (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)
144 €
Folgetermine
Die weiteren Behandlungen richten sich nach Ihrem individuellen Befund und dem therapeutischen Verlauf.
Für jeden Termin wird ein großzügig bemessenes Zeitfenster von bis zu 60 Minuten eingeplant. Die tatsächliche Behandlungsdauer richtet sich nach Ihrem individuellen Befund und dem therapeutischen Bedarf.
Honorar pro Behandlung (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)
108 €
Zusätzliche therapeutische Leistungen
Je nach Befund können ergänzende therapeutische Maßnahmen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- therapeutisches Taping
- Akupunktur
Diese Leistungen werden nur nach medizinischer Notwendigkeit durchgeführt und entsprechend ergänzt.
Taping
7 €
Akupunktur
15 €
Ab dem 1. August 2026 sind therapeutisches Taping und Akupunktur – sofern medizinisch angezeigt – bereits im Behandlungshonorar enthalten und werden nicht mehr gesondert berechnet. (siehe Honoraranpassung ab 08/2026)
Wie setzt sich eine Rechnung zusammen?
Eine osteopathische Behandlung besteht in der Regel aus mehreren diagnostischen und therapeutischen Leistungen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- ausführliche Anamnese
- körperliche Untersuchung
- osteopathische Behandlung einzelner Körperregionen
- Beratung und Therapieplanung
- Dokumentation
Die Bezeichnung einzelner Leistungen orientiert sich an den in der Heilpraktikerabrechnung üblichen Leistungsbeschreibungen.
Eine Abrechnung nach den historischen Kostensätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erfolgt jedoch nicht.
Unser Honorar richtet sich nicht nach der Anzahl einzelner Maßnahmen, sondern nach der Zeit, der fachlichen Qualifikation und dem individuellen Behandlungsbedarf des Patienten. Unser Ziel ist es, die Behandlung auf das medizinisch Sinnvolle auszurichten – nicht auf die Abrechnung einzelner Leistungen.
Das Honorar richtet sich nach unserem Honorarverzeichnis, welches Bestandteil der Honorarvereinbarung ist.
Erstattung durch Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen beteiligen sich inzwischen an den Kosten osteopathischer Behandlungen.
Die Höhe der Erstattung hängt jedoch ausschließlich von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Bitte klären Sie daher im Zweifel vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.
Eine Garantie für eine Kostenerstattung kann von unserer Praxis nicht gegeben werden.
Die Begleichung der Rechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung.
Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung per elektronischer Kartenzahlung.
EC- und Kreditkarten willkommen.
Barzahlung ist organisatorisch nicht vorgesehen.
In Ausnahmefällen kann eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden.
Terminabsagen
Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem.
Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist.
Dadurch entstehen für unsere Patienten in der Regel keine Wartezeiten und wir können uns vollständig auf Ihre Behandlung konzentrieren.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen, damit wir die reservierte Zeit anderweitig vergeben können.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, das vereinbarte Ausfallhonorar für die reservierte Behandlungszeit gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) zu berechnen.
Das hierfür vereinbarte Ausfallhonorar beträgt derzeit
108 €.
Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kurz zusammengefasst
- Ersttermin: 144 €
- Folgetermin: 108 €
- Behandlungsdauer: 40–60 Minuten
- Zahlung: Kartenzahlung nach Behandlung
- Terminabsage: mindestens 24 Stunden vorher
Unser Ziel ist eine langfristig transparente, faire und nachvollziehbare Honorarstruktur. So können wir uns auf das konzentrieren, worauf es in unserer Praxis ankommt: ausreichend Zeit für eine individuelle osteopathische Behandlung.