Zum 1. August 2026 stellen wir unsere Honorarberechnung auf ein eigenes Honorarverzeichnis um.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) dient seit vielen Jahren zahlreichen privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen als Orientierung für die Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Die darin enthaltenen Gebührensätze wurden jedoch seit Jahrzehnten nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst und und bilden deshalb den heutigen zeitlichen, organisatorischen und fachlichen Aufwand moderner osteopathischer Praxen vielfach nicht mehr angemessen ab.
Unsere Praxis hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu gehören unter anderem umfangreiche Fort- und Weiterbildungen, zusätzliche Spezialisierungen sowie ein modernes Praxiskonzept mit großzügig bemessenen Terminfenstern mit bis zu 60 Minuten. Dieses Zeitfenster ermöglicht eine individuelle Untersuchung, Behandlung, Beratung und Dokumentation – angepasst an den jeweiligen Behandlungsbedarf.
Unser Ziel ist es, jedem Patienten ausreichend Zeit und eine hochwertige Behandlung in ruhiger Atmosphäre zu bieten. Gleichzeitig möchten wir unsere Honorarstruktur transparent, nachvollziehbar und langfristig verlässlich gestalten.
Aus diesen Gründen orientieren wir uns künftig nicht mehr an den Gebührensätzen der GebüH, sondern an einem eigenen Honorarverzeichnis, das den zeitlichen, organisatorischen und fachlichen Aufwand unserer Leistungen angemessen berücksichtigt.
Mehr Transparenz – weniger Einzelpositionen
Unser Honorar richtet sich nicht nach der Anzahl einzelner Maßnahmen, sondern nach der Zeit, der fachlichen Qualifikation und dem individuellen Behandlungsbedarf des Patienten. Unser Ziel ist es, die Behandlung auf das medizinisch Sinnvolle auszurichten – nicht auf die Abrechnung einzelner Leistungen.
Mit der Einführung unseres Honorarverzeichnisses vereinfachen wir gleichzeitig unsere Abrechnung.
Die bisher separat berechneten Leistungen
- Kinesio-Taping
- Akupunktur
werden – sofern sie therapeutisch sinnvoll und medizinisch angezeigt sind – nicht mehr gesondert berechnet, sondern sind bereits im Behandlungshonorar enthalten.
Dadurch wird unsere Honorarstruktur für Sie transparenter und einfacher nachvollziehbar.
Hinweise zur Kostenerstattung
Die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen richtet sich weiterhin ausschließlich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihres Versicherers. Die Höhe der Erstattung kann daher vom Rechnungsbetrag abweichen.
Bei Fragen zu unserer Honorarstruktur oder Abrechnung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
