Osteopathie für Erwachsene


  Ich behandele Menschen jeden Alters. Sind Sie zum ersten Mal zu einer Behandlung in der Praxis, erfolgt ein ausführliches Anamnese-Gespräch, um Ihre persönliche Krankheitsgeschichte zu durchleuchten und Ihren individuellen Fall besser zu verstehen. Nach einer umfassenden Untersuchung werden Sie nach den Prinzipien der Osteopathie behandelt. Eine Sitzung dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten und variiert von Behandlung zu Behandlung.

Jean-Pierre Barral

„…der Mensch hat einen Körper und eine Seele, er ist ein ganzheitliches Individuum.
Von der Geburt bis zum Tod bleibt nichts starr, alles ist in Veränderung. Das Aufwachsen und das Altern zeigen dies am deutlichsten. Wer seiner eigenen Entwicklung Aufmerksamkeit schenkt, sich die Rhythmen, Bewegungen und Verbindungen die den Körper lebendig machen, bewusst macht, lernt sich selbst kennen.
Der Mensch lernt, für sich zu sorgen, um in Harmonie durchs Leben zu gehen…“.

Osteopathie für Säuglinge, Kinder und Jugendliche


Für mich ist besonders zu betonen, dass die Behandlung in einer entspannten und spielerischen Atmosphäre stattfindet. Das Wohlbefinden Ihres Kindes steht im Mittelpunkt der Behandlung. In der Behandlung geht es darum, dem Kind ein positives Erlebnis zu vermitteln. Dafür setzen wir uns einen ausreichend zeitlichen Rahmen und gehen auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes ein. Manchmal kann es sein, dass die Kleinen weinen und äußern damit ihren Unmut über die Situation.

Ich beginne die Behandlung mit einem Anamnese-Gespräch, in dem es um die Schwangerschaft, den Geburtsverlauf und die bisherige Entwicklung Ihres Kindes geht. Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen zur Durchsicht mit. Anschließend wird Ihr Kind in entspannter und vertrauensvoller Atmosphäre untersucht und behandelt. Bei der Untersuchung Ihres Kindes taste ich behutsam den Körper ab und untersuche alle Körpersysteme. Ihnen als Eltern erkläre ich ausführlich, was in der Untersuchung und Behandlung passiert. Wenn ein Baby unruhig ist oder weint, kann es auch auf dem Schoss oder dem Bauch der Mutter behandelt werden. Eventuell sind auch kurze Still- oder Behandlungspausen notwendig. Die Behandlung bietet dafür genügend zeitlichen Spielraum. Das anschließende Gespräch mit Ihnen als Eltern während bzw. nach der Behandlung ist wichtiger Bestandteil und bietet die Möglichkeiten Fragen zu klären und den weiteren Therapieverlauf zu besprechen.

das Organisatorische

Behandlungsablauf

Fundiertes medizinisches Wissen als Grundlage meiner Behandlung

Ich berufe meine Behandlung auf fundiertes Wissen und meine langjährige Erfahrung als Therapeut. Aufgrund meines tiefgründigen Fachwissens in Anatomie, Physiologie und Embryologie bin ich als behandelnder Therapeut in der Lage, mittels meiner Hände den Körper des Patienten zu befunden und zu beurteilen. Durch die Ausbildung zum Heilpraktiker umfasst mein Fachwissen ebenfalls die Pathologie (Krankheitslehre). Sorgfältig überprüfe ich während der Anamnese und der Untersuchung, ob schwerwiegendere Leiden im Patienten vorliegen und ob diese vorerst oder zusätzlich schulmedizinisch abgeklärt werden müssen. Hierzu fließen auch Untersuchungsmethoden der klassischen Medizin mit in die osteopathische Behandlung ein, wie zum Beispiel die Blutdruckmessung, die Auskultation mittels Stethoskop oder die Fieber-Messung.

Ablauf der Behandlung
Bei Ihrem ersten Termin bei mir führen wir zunächst ein ausführliches Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre über Ihre aktuellen oder bereits länger bestehenden Beschwerden. Die Anamnese bietet den Raum Ihre persönlichen Lebensumstände zu schildern und Ihre individuelle Krankheitsgeschichte zu durchleuchten. Für eine fundierte Betrachtung werden wir über vergangene Operationen, Ihre bekannten Erkrankungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, Unfälle, sowie körperliche oder seelisch-emotionale Beschwerden sprechen, falls erwünscht.

Natürlich werden alle Angaben, die Sie während dieser Anamnese machen, von mir streng vertraulich behandelt.

Daraufhin folgt die osteopathische Untersuchung. Hierbei berücksichtige ich den gesamten Körper und nicht nur eine einzelne Region.

Die Behandlung ist demnach individuell auf Sie zugeschnitten. Häufig fordere ich Sie auf, nach der Behandlung noch einen Moment nachzuruhen und nachzuspüren. Auf sportliche Aktivitäten sollten Sie am Tag der Behandlung weitgehend verzichten, um den Körper in seinen Prozessen nicht zu überfordern.

Zwischen den einzelnen Behandlungsterminen ist häufig etwas Abstand sinnvoll, meist eine Zeitspanne von zwei bis vier Wochen. Die Zeitdauer zwischen den Behandlungen und die Anzahl der Termine wird natürlich individuell an Ihren Gesundheitszustand angepasst. Weiterhin wird bei jedem Behandlungstermin kurz der aktuelle Stand besprochen. Anschließend steigen wir direkt in die nächste Behandlung ein.

Was muss ich zu einem Termin mitbringen?
Neben guter Laune und dem Willen, zusammen etwas verändern zu wollen, brauchen Sie nichts weiter mitzubringen.

Falls Sie gerne möchten, können Sie Ihr eigenes Handtuch mitbringen. Für hygienische Verhältnisse ist aber von unserer Seite aus gesorgt.

Willkommen, aber nicht zwingend erforderlich, sind auch aktuelle Laborwerte oder Berichte von Untersuchungen (z.B. Röntgen, MRT, CT). Diese können wir gemeinsam besprechen.

Für Ihr Kind haben wir ein Repertoire an Bilderbüchern in den Praxisräumlichkeiten.
Lieblings-Spielzeuge dürfen Sie natürlich gerne mit in die Behandlung bringen.

Kosten und Abrechnung

Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell private Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Heilpraktiker-Gebührenverzeichnis (GebüH). Eine Vielzahl an Krankenkassen beteiligt sich inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten. Eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse könnte sich daher gegebenenfalls lohnen. Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung auf Basis des GebüH und begleichen diese direkt per EC-Karte in der Praxis. Aber auch eine Überweisung des Rechnungsbetrages ist möglich. Gegebenenfalls können Sie Ihre Rechnungen dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

Hierbei erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern leistungsbezogen. Die Osteopathie ist keine Wellness-Dienstleistung, die einem starren Zeitrahmen unterliegt. Die im folgenden gelisteten Preisdarstellungen sind aus diesem Grund keine Pauschalbeträge, sondern dienen der Orientierung, da sich jede Behandlung und Leistung individuell gestaltet. Auf Wunsch erläutere ich Ihnen gerne, wie der endgültige Rechnungsbetrag für Ihre Behandlung zustande kommt.

Die Dauer einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten. Der Rechnungsbetrag liegt bei € 85,00 pro Sitzung.

Sind Sie zum ersten Mal zu einer Behandlung in der Praxis wird der Termin als Erstaufnahme gehandelt und es werden für Sie 60 Minuten eingeplant. Somit bleibt mir als Therapeut genügend Raum, um eine vollständige Anamnese in vertrauensvoller und ruhiger Atmosphäre zu erheben, Ihre Krankengeschichte zu durchleuchten und eine ausführliche Untersuchung durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine befundorientierte osteopathische Behandlung. Die Kosten für die Erstaufnahme liegen aktuell ebenso bei € 85,00.

Die Behandlung von Säuglingen und Kindern dauert zwischen 40 und 60 Minuten. Wie lange behandelt werden kann ist immer vom Gemütszustand des Kindes abhängig und wird von mir flexibel gehandhabt. Die Kosten für eine pädiatrische Behandlung belaufen sich auf
€ 85,00.

Über die Zahlungsmodalitäten können wir zusammen ganz offen vor der ersten Sitzung sprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir sind eine Termin-Praxis und Termine werden ausschließlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder Online vereinbart.

Weiterhin gelten folgende Regelungen:
  • Ist der Patient 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin nicht in der Praxis erschienen ohne uns telefonisch (09257-4769990) über eine Verspätung zu informieren, handeln wir gemäß § 615 BGB und GVO. Sollte der Patient verspätet zu einem Termin erscheinen, liegt es allein im Ermessen des Therapeuten, die fehlende Zeit der Behandlung anzuhängen.
  • Termin-Absagen oder Termin-Verschiebungen sind bis maximal 24 Werktags-Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, per E-Mail oder telefonisch möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist handeln wir nach § 615 BGB und GVO (Ausfallbetrag).
  • Die Rechnungserstellung erfolgt immer nach Leistungsumfang (zum Beispiel Anamnese, Tests, behandelte Strukturen und Dokumentation) und nicht nach Zeitaufwand.
  • Abgerechnet wird die erbrachte Leistung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
  • Ob und in welcher Höhe die Rechnung von Ihrer Versicherung erstattet wird, hängt von dem Tarif bei Ihrer Krankenversicherung ab.
  • Der Rechnungsbetrag ist sofort im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte fällig. Auf Wunsch können Sie den sofort fälligen Betrag auch überweisen.
  • Durch das Zustandekommen dieses Behandlungsvertrages verpflichten Sie sich auch zur Zahlung von Rechnungsbeträgen, die nicht von Ihrer Krankenkasse, Beihilfe-Stelle oder Versicherung erstattet werden.
  • Heilpraktische Behandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit (UStG §4, Abs. 14a).

Rechtliches

Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz
Aus rechtlichen Gründen weise ich besonders darauf hin, dass bei keinem der aufgeführten Therapien- oder Diagnoseverfahren der Eindruck erweckt wird, dass hier ein Heilungsversprechen meinerseits zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.

Abmahnungen
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollte der Inhalt der Aufmachung meiner Seiten die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Textpassagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Ferner werde ich die von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelösten Kosten vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Ziel dieses Hinweises ist es nicht keine Abmahnung (z.B. formlose E-Mail) zu erhalten, sondern nicht mit den Kosten einer anwaltlichen Abmahnung belastet zu werden. Es ist nicht vertretbar, in einem solchen Falle die Notwendigkeit einer anwaltlichen Abmahnung zu bejahen.

Osteopathie Recht und Gesetz – Kosten und Erstattung in der osteopathischen Praxis

  • Das Honorar ist durch den Behandler nach „beliebigem Ermessen“ (§ 315 BGB) zu gestalten.
  • Die Abrechnung nach dem GebüH ist nicht rechts-bindend, da es ein „kein normatives Regelungswerk“ darstellt und grundsätzlich nicht berücksichtigt, dass „Kosten nach Art, Schwierigkeit und Intensität der Behandlung variieren. “ (BVerwG 2 C 61.08 vom 12.11.2009)
  • Beim Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) handelt es sich „um ein Verzeichnis bloßer einseitiger Empfehlungen …, das keine Bindungswirkung für die Patienten entfaltet.“ (AZ B3-1/16-054 v. 30.08.2016)
  • „Analog berechnete Leistung muss sich finanziell an der „ähnlichen Leistung“ orientieren.“ „In welchem Umfang Heilmittel von einer privaten Krankenversicherung erstattet werden, ist Tarif-abhängig. Folglich würde der Krankenversicherer bei analogen Abrechnungen nach GebüH gemäß den tariflichen Bestimmungen leisten und dabei gegebenenfalls eine Bewertung der Angemessenheit vornehmen.“ (Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., 29.11.2016)
  • „ Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine Gesundheits-bewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung (auch finanzielle Beteiligung) an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.“ (§ 1 Satz 2 SGB V)
  • Die Behandlung muss sich in der Rechnung plausibel wiederfinden. Die erbrachte Leistung wird gemäß § 630 f Abs. 1 und 2 dokumentiert und so abgerechnet, dass die „obliegende Pflicht, die Rechnung zumindest auf ihre Plausibilität zu prüfen“ vorhanden ist. (AG München 282 C 28161/12 vom 04.07.2013)

Was ist Analog-Abrechnung?

„Da gerade die GOÄ in § 6 Abs. 2 die Abrechenbarkeit von Leistungen vorsieht, die nicht in der GOÄ explizit aufgeführt sind, sind auch sog. „Analogleistungen“ grundsätzlich nicht von vorneherein von der Beihilfe-Fähigkeit ausgeschlossen.“

„Dies ist allein deshalb notwendig, um mit der medizinischen Weiterentwicklung regelmäßig Schritt zu halten.“ (VwG Gera 1K 850-03 GE v. 04.08.2004)

„Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Eine verständliche Beschreibung dieser Leistung kann erforderlich sein. Die Kennzeichnung der analogen Leistung mit einem „a“ zur entsprechenden Ziffer ist möglich. Sofern keine analoge Leistungsziffer gegeben ist, kann die Leistung ohne GebüH-Ziffer mit einer Leistungsbeschreibung dargelegt werden. Das zitieren aus anderen Leistungsverzeichnissen ist möglich.“

Diese Formulierung weicht damit deutlich von § 6 Abs. 2 GOÄ und § 6 Abs. 1 GOZ ab. Allerdings verlangt die GebüH einen inhaltlichen Bezug, und die analog berechnete Leistung muss sich – wie auch in der GOÄ/GOZ – finanziell an der „ähnlichen Leistung“ orientieren.
„In welchem Umfang Heilmittel von einer privaten Krankenversicherung erstattet werden, ist tarifabhängig. So bestehen PKV-Tarife, in denen nur Leistungen erstattet werden, die der GebüH entsprechen. Darüber hinaus sind erstattungsfähige Höchstbeträge für Beihilfeberechtigte in einem Preis- und Leistungsverzeichnis für Heilmittel festgelegt, das Teil der Bundesbeihilfevorschriften und damit Grundlage für die Leistungen der Beihilfe ist, die Beamten von ihrem Dienstherrn gewährt wird.

Folglich würde der Krankenversicherer bei analogen Abrechnungen nach GebüH gemäß den tariflichen Bestimmungen leisten und dabei gegebenenfalls eine Bewertung der Angemessenheit vornehmen.“ (Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., 29.11.2016)